Adel Tawil in der Einhornhöhle

Wann:
13. September 2017 um 18:00
2017-09-13T18:00:00+02:00
2017-09-13T18:15:00+02:00
Wo:
Einhornhöhle Scharzfeld
Im Rott
37412 Herzberg am Harz
Deutschland
Preis:
nur über den Veranstalter geweinnbar

Erlebt Adel Tawil in der Einhornhöhle!

Lust auf ein exklusives Konzerterlebnis mitten in einem Berg im Harz?

Wir holen Adel Tawil für euch am 13. September live in die Einhornhöhle in Scharzfeld bei Herzberg am Harz. Dort steht er mit seiner Band ab 18 Uhr auf der Bühne.

Es gibt nur 50 exklusive Plätze und ihr könnt danach auch noch Fotos mit ihm machen, eure Fragen stellen und Autogramme bekommen.

Macht mit und erlebt Adel Tawil mit Band in atemraubender unvergessslicher Kulisse.

Alles was ihr dafür tun müsst:

Ruft ab dem 8. September die ffn-Gewinnhotline 01378 800 800 (0,50 Euro/Anruf aus dem Deutschen Festnetz) an, wenn ihr dazu aufgefordert werdet.
Anrufe vom Handy kosten mehr, wir empfehlen euch die Teilnahme über einen Festnetzanschluss.

Es gelten unten stehende Teilnahmebedingungen und unsere AGB. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Teilnahmebedingungen:
1. Anerkennung der Bedingungen

Mit der Teilnahme an dem von radio ffn veranstalteten Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG und der Firma Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG, in der aktuellen Version.


2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von radio ffn sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.


3. Spielzeiten

radio ffn veranstaltet das Gewinnspiel on air über den Sender täglich vom 8. bis 13. September 2017 um 12 Uhr. Das Gewinnspiel wird in einzelnen zeitlich begrenzten Spielrunden durchgeführt, die innerhalb der oben angegebenen Spielzeiten in unregelmäßigen Abständen stattfinden. Vorbehaltlich einer fortlaufenden technischen Erreichbarkeit plant radio ffn vier Spielrunden täglich zu veranstalten. Auf den Beginn jeder Spielrunde wird zuvor zeitig jeweils wiederholt über den Radiosender deutlich hingewiesen. Jede Spielrunde wird mit einer Anmoderation über den Sender radio ffn eingeleitet, mit der auf das Gewinnspiel hingewiesen wird. Eine Veränderung der Gewinnspielzeit bleibt vorbehalten, diese wird dann jedoch umgehend auf der Internetpräsenz www.ffn.de bekannt gegeben.


4. Spielablauf

Innerhalb der angegebenen Spielzeit ruft der Moderator oder ein gesungener Jingle die Hörer unter Nennung der Telefonnummer der ffn-Gewinnhotline auf, sich telefonisch zu melden, um am Gewinnspiel teilzunehmen.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur durch Anwahl der ffn-Gewinnhotline 01378/800 800 möglich. Jeder Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet € 0,50, die Preise aus dem Mobilfunknetz liegen regelmäßig höher.

ffn hat keinen Einfluß auf die Preisgestaltung der Mobilfunkanbieter.
Um sicherzugehen, sollte der Teilnehmer sich bei seinem Mobilfunkanbieter zuvor über die Telefongebühren informieren. radio ffn empfiehlt die Teilnahme über einen Festnetzanschluß.

Jeder Teilnehmer erklärt sich mit dem ersten Anruf damit einverstanden, dass der Anruf aufgezeichnet und von radio ffn im Rahmen oder für Zwecke des betreffenden Gewinnspiels im Hörfunk nach sendetechnischer Aufbereitung ausgestrahlt wird.

Für die Durchführung des Gewinnspiels richtet ein Telefonserviceprovider für radio ffn eine Telefonplattform ein. Auf diese Plattform gelangen alle Anrufe, die während der Spielzeit bei der ffn-Gewinnhotline eingehen. Die Nummer der ffn-Gewinnhotline wird nicht nur on air, sondern auch über die Internetpräsenz www.ffn.de veröffentlicht.

Sobald eine Verbindung zur Telefonplattform hergestellt worden ist, hört jeder Anrufer zunächst eine automatisierte Ansage, mit welcher auf die durch seinen Anruf bereits verursachten Kosten hingewiesen und Informationen über den aktuellen Verbindungsstatus seines Anrufs gegeben werden.

Durch den Telefonprovider werden durch einen von dort eingerichteten Zufallsgenerator aus den eingehenden Anrufen während jeder Spielrunde gleichzeitig vier Anrufe an den bei radio ffn eingerichteten Hörerservice weitergeleitet. Während dieses Weiterleitungsvorganges hört der Anrufer ein Rufzeichen. Sofern am Hörerservice alle Leitungen belegt sind, ist der Weiterleitungsversuch fehlgeschlagen. Die Telefonplattform beendet dann automatisch das Gespräch mit einer automatisierten Ansage.

Nach erfolgreicher Weiterleitung des Anrufes werden der oder die weitergeleiteten Anrufe von Mitarbeitern des Hörerservice oder Redakteuren persönlich entgegen genommen. Der jeweilige Mitarbeiter erfragt und notiert Vorname, Name, Wohnort, und Telefonnummer des Anrufers. Des Weiteren wird erfragt, ob der Anrufer mindestens das 14. Lebensjahr vollendet hat und die Teilnahmebedingungen kennt, versteht und diese akzeptiert. Die diesbezüglichen Angaben des Anrufers sind verbindlich und unwiderruflich.

Liegen Gründe vor, die den Anrufer nicht zur Teilnahme berechtigen oder akzeptiert dieser die Einbeziehung der Teilnahmebedingungen nicht, versagt der betreffende Mitarbeiter dem Anrufer die Teilnahme und beendet das Gespräch.

Diejenigen Teilnehmer, welche die Spielvoraussetzungen erfüllen und ihre Angaben gegenüber dem betreffenden Mitarbeiter ordnungsgemäß getätigt haben, werden in die letzte Warteschleife zum Moderator durchgestellt. Der Moderator nimmt den nächsten eingehenden Anruf aus der Warteschleife entgegen.

Der Moderator weist nach Ende jeder Spielrunde darauf hin, dass bis zur nächsten Spielrunde nicht mehr auf der Gewinnhotline angerufen werden soll und wann die nächste Spielrunde beginnt.

Der genaue Spielablauf stellt sich wie folgt dar:

Wird ein Anrufer mit einem Moderator im Studio verbunden hat er/sie 1×2 Tickets für das Konzert von Adel Tawil in der Einhornhöhle gewonnen.


5. Gewinnanspruch

Gewinne werden nur ausgeschüttet an Teilnehmer, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Teilnehmer, die aufgrund des Zufallsprinzips zwar kostenpflichtig die vorgeschaltete Telefonplattform erreicht haben oder sogar in die Warteschleife zum Studio gestellt worden sind, aber nicht von dem Moderator entgegen genommen wurden, haben weder einen Anspruch auf die Teilnahme an der aktuellen Spielrunde noch auf die Ausschüttung des Gewinns.


6. Ausschluss von Teilnehmern

radio ffn hat das Recht, solche Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Gewinnspiel und/oder das Angebot manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel und/oder den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern von radio ffn oder von anderen Teilnehmern an dem Gewinnspiel. In solchen Fällen ist radio ffn berechtigt, ausgezahlte Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.


7. Beendigung des Gewinnspiels

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann radio ffn das Gewinnspiel unterbrechen oder abbrechen. In beiden Fällen wird radio ffn dies umgehend über die Webseite www.ffn.de mitteilen, bei Unterbrechung unter Angabe des konkreten Unterbrechungszeitraums.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gefährdet ist, etwa bei Auftreten von Computerviren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus anderen technischen Gründen, die eine erhebliche Beeinträchtigung für den Ablauf des Gewinnspiels bedeuten.


8. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden. Ferner wird der Sponsor der Gewinne Namen und Anschrift der Gewinner erhalten, um die Preise zu übermitteln.


9. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


10. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.Sollten eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.