Goldgrube Groschenheft

Wann:
27. August 2020 um 20:15
2020-08-27T20:15:00+02:00
2020-08-27T20:30:00+02:00
Wo:
Theater im OP, Göttingen
Käte-Hamburger-Weg 3 37073 Göttingen
Preis:
9 €, ermäßigt 6 €
Kontakt:

https://www.theater-im-op.de/wp-content/uploads/2020/01/Improsant-1024x1024.png

verkannte Literatur improvisiert interpretiert
mit Improsant

Wenn der Bergdoktor zum Kuss ansetzt und die Heimatglocken lieblich läuten, wenn im feurigen Sommer der Liebe der geheimnisvolle Earl in den Palast der Leidenschaft einlädt, dann treffen große Gefühle auf große Literatur. Im neuen Format von Improsant trifft ein Stapel vielversprechender Groschenromane auf eine hochkarätige Gruppe von Literaturexperten, denen keine Sommernacht zu heiß und kein schöner Fremder zu riskant ist. Eine pikante Mischung, bei der Literaturkritik und Improvisationstheater zu einem kurzweiligen, unterhaltsamen Theaterabend verschmelzen.

Seit 2006 spielt das Improvisationstheater Improsant in Göttingen und auf Bühnen in ganz Deutschland. Innovativ, abwechslungsreich und sehr charmant bespielt das Ensemble die leichten und schweren Themen des Lebens mit klassischer Impro-Comedy, Livemusik, Gesang oder Schauspiel mit Tiefgang.

improsant.net

Bei der Veranstaltung handelt es sich um ein Gastspiel.

Eintritt: 9 €, ermäßigt 6 €

Dauer: 60 Minuten, es gibt keine Pause.

Gemäß der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 22. Mai 2020 ist der Betreiber des Theaters verpflichtet, den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder teilnehmenden Person zu dokumentieren und die Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Aufführung aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Andernfalls darf die Teilnahme an der Aufführung nicht gestattet werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung des Bildungsangebotes oder der Prüfung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Gemäß der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 22. Mai 2020 ist der Betreiber des Theaters verpflichtet, den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder teilnehmenden Person zu dokumentieren und die Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Aufführung aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Andernfalls darf die Teilnahme an der Aufführung nicht gestattet werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung des Bildungsangebotes oder der Prüfung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.